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Servicestelle Chancengleichheit

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Gleichstellungsmittel (für Wissenschaftlerinnen)

Unter dem Vorbehalt der Zuweisung stehen der Frauenbeauftragten Mittel der Universität Bayreuth zur Erfül-lung des Gleichstellungsauftrages zur Verfügung, die zweimal jährlich vergeben werden.

Die Anträge werden anhand von Kriterien bewertet, die der Ausschuss für Frauenförderung festgelegt hat. Mittel für Promo-vendinnen stehen ausschließlich Mitgliedern der University of Bayreuth Graduate School zur Verfügung. Die Anträge sind fristgerecht (30.04. und 30.10.) von der Antragstellerin bzw. bei dem Frauenbeauftragten der jeweiligen Fakultät einzurei-chen.

                                                                    Bewerbungsfrist ist der 30.04.2024

Wissenschaftlerinnen in der Qualifizierungsphase (ab Promotion) können folgende Maßnahmen beantragen: 

Reisemittel
(je nach Reise ggf. digital oder eventuell als Zuschuss)
Kongressreisen mit eigenem Vortrag oder Poster werden bevorzugt gefördert. Bei Jura ist nicht die aktive Beteiligung auf der Tagung/Konferenz, sondern ein Empfehlungs-schreben der Betreuungsperson vorausgesetzt.
Mittel für
studentische Hilfskräfte
Es sollten weibliche Hilfskräfte eingestellt werden, um hiermit auch verstärkt Student-innen an die Wissenschaft heranzuführen.
Mittel für
Sonstiges

In besonderen Fällen werden Wissenschaftlerinnen gefördert, die einen Antrag auf Förderung für eine Forschungsreise, eine Weiterbildung oder besondere Maßnahmen stellen. Die Anträge werden individuell geprüft.

Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie in der Servicestelle Chancengleichheit.

Logo Graduate School Bayreuth

Für weitere Informationen zur Mitgliedschaft in der University of Bayreuth Graduate School besuchen Sie bitte die Website: graduateschool.uni-bayreuth.de.

Dokumente


Verantwortlich für die Redaktion: Miriam Bauch

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