Gleichstellungsmittel (für Wissenschaftlerinnen)
Unter dem Vorbehalt der Zuweisung stehen der Frauenbeauftragten Mittel der Universität Bayreuth zur Erfül-lung des Gleichstellungsauftrages zur Verfügung, die zweimal jährlich vergeben werden.
Die Anträge werden anhand von Kriterien bewertet, die der Ausschuss für Frauenförderung festgelegt hat. Mittel für Promo-vendinnen stehen ausschließlich Mitgliedern der University of Bayreuth Graduate School zur Verfügung. Die Anträge sind fristgerecht (30.04. und 30.10.) von der Antragstellerin bzw. bei dem Frauenbeauftragten der jeweiligen Fakultät einzurei-chen.
Bewerbungsfrist ist der 30.10.2023
Wissenschaftlerinnen in der Qualifizierungsphase (ab Promotion) können folgende Maßnahmen beantragen:
Reisemittel (je nach Reise ggf. digital oder eventuell als Zuschuss) | Kongressreisen mit eigenem Vortrag oder Poster werden bevorzugt gefördert. Bei Jura ist nicht die aktive Beteiligung auf der Tagung/Konferenz, sondern ein Empfehlungs-schreben der Betreuungsperson vorausgesetzt. |
Mittel für studentische Hilfskräfte | Es sollten weibliche Hilfskräfte eingestellt werden, um hiermit auch verstärkt Student-innen an die Wissenschaft heranzuführen. |
Mittel für Sonstiges | In besonderen Fällen werden Wissenschaftlerinnen gefördert, die einen Antrag auf Förderung für eine Forschungsreise, eine Weiterbildung oder besondere Maßnahmen stellen. Die Anträge werden individuell geprüft. |
Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie in der Servicestelle Chancengleichheit.

Für weitere Informationen zur Mitgliedschaft in der University of Bayreuth Graduate School besuchen Sie bitte die Website: graduateschool.uni-bayreuth.de.