Gleichstellungsmittel (für Wissenschaftlerinnen)
Unter dem Vorbehalt der Zuweisung stehen der Frauenbeauftragten Mittel der Universität Bayreuth zur Erfüllung des Gleichstellungsauftrages zur Verfügung, die zweimal jährlich vergeben werden.
Die Anträge werden anhand von Kriterien bewertet, die der Ausschuss für Frauenförderung festgelegt hat. Mittel für Promovendinnen stehen ausschließlich Mitgliedern der University of Bayreuth Graduate School zur Verfügung. Die Anträge sind fristgerecht (30.04. und 30.10.) von der Antragstellerin bzw. bei dem Frauenbeauftragten der jeweiligen Fakultät einzurei-chen.
Bewerbungsfrist ist der 30.10.2024
Wissenschaftlerinnen in der Qualifizierungsphase (ab Promotion) können folgende Maßnahmen beantragen:
- ReisemittelEinklappen
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Kongressreisen mit eigenem Vortrag oder Poster werden bevorzugt gefördert. Bei Jura ist nicht die aktive Beteiligung auf der Tagung/Konferenz, sondern ein Empfehlungsschreiben der Betreuungsperson vorausgesetzt.
(Je nach Reise ggf. digital oder eventuell als Zuschuss.)
- Mittel für studentische HilfskräfteEinklappen
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Es sollten weibliche Hilfskräfte eingestellt werden, um hiermit auch verstärkt Studentinnen an die Wissenschaft heranzuführen.
- Mittel für SonstigesEinklappen
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In besonderen Fällen werden Wissenschaftlerinnen gefördert, die einen Antrag auf Förderung für eine Forschungsreise, eine Weiterbildung oder besondere Maßnahmen stellen. Die Anträge werden individuell geprüft.
- Downloads und Link zum AntragsformularEinklappen
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Der Antrag kann alleine über das Antragsformular Gleichstellungsmittel gestellt werden.
Ihre*n für Sie zuständige*n Fakultätsfrauenbeauftragte*n entnehmen Sie dieser Liste.
Weitere Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie bei der Servicestelle Chancengleichheit.
Für weitere Informationen zur Mitgliedschaft in der University of Bayreuth Graduate School besuchen Sie bitte die Website: graduateschool.uni-bayreuth.de.